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Schulanfang = Achtung, Kinder!

04.09.2026

Seit dem historischen Tiefstwert im Jahr 2020 steigt die Zahl der, im Straßenverkehr verletzten Kinder wieder kontinuierlich an. Im Vorjahr mussten 3.551 Unfälle mit verletzten Kindern im Alter von 0 bis 14 Jahren registriert werden (siehe Grafik weiter unten) – ebenso wie 8 Todesopfer. Mehr als 18.000 „Taferlklassler*innen“ werden am 7. September zum ersten Mal auf dem Weg in die Schule sein … sie sind am meisten gefährdet.

Seit dem historischen Tiefstwert im Jahr 2020 steigt die Zahl der, im Straßenverkehr verletzten Kinder wieder kontinuierlich an. Im Vorjahr mussten 3.551 Unfälle mit verletzten Kindern im Alter von 0 bis 14 Jahren registriert werden (siehe Grafik weiter unten) – ebenso wie 8 Todesopfer. Mehr als 18.000 „Taferlklassler*innen“ werden am 7. September zum ersten Mal auf dem Weg in die Schule sein … sie sind am meisten gefährdet.

Plakate sollen Aufmerksamkeit erhöhen

In wenigen Tagen beginnt das Schuljahr 2026/2027 und das bedeutet, dass nach einer mehrmonatigen Pause wieder mit vielen Kindern auf Verkehrswegen zu rechnen sein wird. Vor allem jene, die zum ersten Mal Kindergarten oder Schule besuchen, können sich die Gefahren, die beim Überqueren von Straßen drohen, noch nicht bewußt machen – hier sind die anderen Verkehrsteilnehmer, insbesondere die Lenker*innen von Kraftfahrzeugen, mit erhöhter Aufmerksamkeit und vorausschauender Fahrweise gefordert.

Wie jedes Jahr machen die Gemeinderäte der SPÖ Seefeld-Kadolz in unserem Ort mit entsprechend gestalteten Plakaten an den Straßenabschnitten vor Kindergarten und Volksschule auf diese besondere Situation aufmerksam und ersuchen Autofahrer*innen, aber auch Radfahrer*innen und E-Biker*innen um erhöhte Vorsicht!

Und das nicht nur im Umfeld von Schulen und Kindergärten, denn mit den kleinsten Verkehrsteilnehmern muss überall gerechnet werden. Deswegen sei nochmals an den sogenannten „unsichtbaren Zebrastreifen“ erinnert. In § 29a StVO ist dies folgendermaßen festgelegt:

Betreten Kinder eine Fahrbahn oder ist erkennbar, dass sie das tun werden, sind andere Verkehrsteilnehmer verpflichtet, diesen eine sichere Überquerung zu ermöglichen und gegebenfalls ihr Fahrzeug anzuhalten. Das gilt auch dann, wenn die Kinder von Erwachsenen begleitet werden. Vorsicht ist auch beim Vorbeifahren an Bussen in Haltestellen geboten, Kinder könnten unvermutet vor dem Bus über die Straße laufen. An Schulbussen, die als solche gekennzeichnet sind, darf übrigens nicht vorbeigefahren werden, wenn die gelben Warnleuchten und die Warnblinkanlage eingeschaltet sind!